stiefvater24.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reisebüro Stiefvater GmbH, gültig für die Marke „Stiefvater24.de“.

Geltungsbereich

1. Vertragsunterlagen
Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.

2. ausschließlich Vermittlung
Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.

3. vermittelte Reiseleistungen
Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.

Geschäftsbedingungen und AGB’s der Reiseveranstalter:

Das Reisebüro Stiefvater ist Vermittler zwischen dem Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter und dem Kunden. Es gelten ausschließlich die Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträgers und die Beförderungsbedingungen der
jeweiligen Verkehrsträger. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leistungsträger gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw.
Leistungsträgers bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und von der Reisebüro Stiefvater GmbH vor Vertragsabschluss verfügbar
gemacht. Darin können z.B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung
sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde ist verpflichtet, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen. Bei Bedarf ist die Reisebüro Stiefvater GmbH zu informieren, um die jeweiligen Bedingungen dem Kunden zugänglich zu machen.

Bitte beachten Sie, dass jeder Reiseteilnehmer für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-,Devisen- und Impfvorschriften selbst verantwortlich ist.

Die Reisebüro Stiefvater GmbH sowie die dazugehörigen Marken übernehmen keinerlei Haftung für nicht ordnungsgemässe Passdokumente und Visa.

Der Kunde gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, das er infolge einer invitatio ad offerendum erhalten hat. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Eventuell vom Reisebüro Stiefvater erklärte
Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder
Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt, zumeist infolge der Übersendung des Reiseplans.

Anmeldung / Buchung / Reiseinformation

1. Anmeldung / Buchung
Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.

2. Reiseteilnehmer
Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag gebunden.

3. Vertragspflicht
Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

Buchungsbestätigung

1. Anmeldungen / Buchungen
Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.

2. Reiseteilnehmer
Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

3. Flugtickets
Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elek-tronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises. Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor Abflug entgegengenommen werden.

4. Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.

Haftung des Reisebüros

1. Angaben über Reiseleistungen
Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.

2. Haftbarkeit Reisebüro
Das Reisebüro haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.

Stornierung

1. WICHTIGER HINWEIS ZU STORNIERUNGEN: Hier gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter von bis zu 100% des Reisepreises. Diese finden Sie im Katalog des jeweiligen Verantstalters, in deren AGBs oder gerne auch auf Anfrage. Zusätzlich und unabhängig zu den Gebühren des Reiseveranstalters erheben wir als Reisebüro Stiefvater bei Stornierung der Reise durch den Kunden oder den Veranstalter, gleich aus welchem Grund, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu EUR 100,– pro Person, Dieser Betrag ist explizit gesondert zu der vom Veranstalter geforderten Stornierungsgebühr. Die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters und des Reisebüros wurden zur Kenntnis genommen und der Reiseanmelder, zugleich für alle angemeldeten Teilnehmer, erklärt sich damit einverstanden. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte bleibt auch bei Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt. Bitte beachten Sie, dass Gebühren für Sitzplatz-Reservationen nicht erstattbar sind! Änderungen der Sitzplätze durch die Airlines bleiben vorbehalten.

2. WICHTIGER HINWEIS BEI STORNIERUNG EINER BAUKASTEN-BUCHUNG MIT LINIENFLÜGEN: Die Stornierung unterliegt nicht den pauschalierten Stornosätzen der Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters und kann für einzelne Bausteine (wie z. B. Linienflügen) erheblich abweichen!

Zahlungsverkehr

1. Pauschalreisen
Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.

2. Leistungen ohne Sicherungsschein
Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

3. Zahlungsmöglichkeiten
Zahlungen können erfolgen durch:
– Bankeinzug
– Kreditkarte
– Überweisung
– Barzahlung im Reisebüro

4. abweichende Zahlungsbedingungen
Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.

5. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte
Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

6. Leistungen Reisebüro
Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.

Versicherung von Reiseleistungen

Das Reisebüro Stiefvater weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der dem Reisenden durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.

Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Das Reisebüro Stiefvater haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

Hinweis zu Kabinen-Nr. bei Kreuzfahrten

Bitte beachten Sie, dass die von den Reedereien bestätigten Kabinen-Nr. immer vorbehaltlich Äderungen sind. Die Reedereien behalten sich kurzfristige Änderungen vor! Auf diese Änderungen haben wir keinen Einfluss.

Hinweis für Reiseteilnehmer Deutscher und ausländischer Nationalitäten

Alle Reiseteilnehmer, welche im Besitz eines deutschen oder ausländischen Passes sind, sind für die Einhaltung der Einreise- und Visa-Vorschriften selbst verantwortlich.
Der Anmelder bestätigt mit seiner Unterschrift, im Vorfeld alle relevanten Informationen zur Einreise auf Richtigkeit selbst sichergestellt zu haben. Alle, aus Nichteinhaltung dieser Vorschriften,
entstehenden Kosten gehen voll zu Lasten des Reiseanmelders und der aufgeführten Reiseteilnehmer. Das Reisebüro Stiefvater
haftet nicht für bereits entstandene Reisekosten, wie auch nicht für alle Folgekosten.

Änderung im Deutschen Passrecht

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Allen von der Änderung betroffenen Eltern wird empfohlen bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei Ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.

Geltendes Recht

1. Deutsches Recht
Es gilt Deutsches Recht

2. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

3. Gerichtsstand
Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.

4. Vermittlungsverhältnis
Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.